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!UPDATE! "Corona - Unterstützung durch Bund und Freistaat Sachsen"

So helfen Bund und Freistaat

!UPDATE! Soforthilfe-Zuschuss für Soziale Organisationen

Mit dem Soforthilfe-Zuschuss unterstützt der Freistaat Sachsen sächsische Einrichtungen von sozialen Trägern, die infolge amtlicher Maßnahmen während der Corona-Pandemie in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Lage geraten sind. Anträge können von sozialen Organisationen gestellt werden, die dem Geschäftsbereich des Sächsischen Sozialministeriums zugeordnet sind. Gefördert werden demnach:

  • Träger der freien Jugendhilfe,
  • Träger der Familienhilfe,
  • Träger von Seniorenarbeit,
  • Träger von Integrationsarbeit,
  • Träger von Demokratiearbeit,
  • Träger für Teilhabe von Menschen mit Behinderung,
  • Träger von Leistungen in der besonderen Lebenslage Armut,
  • Träger von Suchthilfeeinrichtungen,
  • Träger des Verbraucherschutzes,
  • Träger von Tierschutzeinrichtungen,
  • Ehrenamtliches Engagement und Freiwilligendienste,
  • Jugendübernachtungsstätten,
  • Familienferienstätten.

HIER gelangen Sie direkt zur SAB und zum Antrag.

Unterstützung für Unternehmen

Seit dem 23. März 2020 ist die Beantragung von Soforthilfemaßnahmen bei der SAB über das Programm „Sachsen hilft sofort“ möglich. Es handelt sich um das Programm von zinsfreien Krediten mit einer Laufzeit von 10 Jahren und einer tilgungsfreien Zeit von 3 Jahren. Wenn es Fälle gibt, in denen die wirtschaftliche Erholung des Unternehmens nach der Krise leider nicht in dem Maße voranschreitet, wie erhofft, und deshalb eine Rückzahlung des Kredites nicht zugemutet werden kann, wird die Möglichkeit bestehen, den Kredit in einen Zuschuss umzuwandeln und somit auf eine Rückzahlung zu verzichten.

Auch die Bundesregierung hat gestern ein großes Soforthilfeprogramm beschlossen. Noch in dieser Woche sollen Bundestag und Bundesrat ihre Zustimmung geben, so dass laut Bundesminister Scholz ab Anfang kommender Woche die Beantragung möglich sein wird.

Bereits aufgelegt hat der Bund ein Kreditprogramm der KfW.

Um den von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen weitere Erleichterungen zu verschaffen, ist es ab sofort auch möglich, die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung für das Jahr 2020 nachträglich bis auf Null Euro herabzusetzen. Demnach können dann bereits gezahlte Beträge erstattet oder mit anderen Zahllasten verrechnet werden. Für die Nutzung dieser Möglichkeit genügt ein formloser Antrag an das zuständige Finanzamt. Für die Stundung von Steuern oder die Herabsetzung von Vorauszahlungen steht jetzt zudem ein sehr einfach handhabbares Antragsformular zur Verfügung.

Auf der Seite www.coronavirus.sachsen.de gibt es Antworten auf häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Dort finden Sie auch die Kontaktdaten diverser Institutionen, die fachliche Fragen direkt beantworten können, wie bspw. die SAB, Arbeitsagentur oder auch die Wirtschaftsministerien von Bund und Land. Überall wurden spezielle Hotlines geschaltet, über die es möglich ist, sofort Auskunft zu erhalten.

KURZ GEBÜNDELT:

SAB „Sachsen hilft sofort“ HIER

Bundesregierung Soforthilfeprogramm HIER

Kreditprogramm der KfW HIER

Stundung von Steuern oder Herabsetzung von Vorauszahlungen HIER