Virus

! UPDATE ! Anpassung der Coronaschutzverordnung

Am Freitag den 27. November 2020 hat Sachsens Kabinett eine neue Corona-Schutzverordnung beschlossen, die ab dem 1. Dezember 2020 in Kraft treten wird.

Warum sind leider noch einmal verschärfte Regeln notwendig?

Sachsen liegt leider an der Spitze der Corona-Neuinfektionen in Deutschland. Unsere Krankenhäuser schlagen Alarm. Die Kapazität der Intensivbetten wird teilweise schon knapp. Seit dem 1. Oktober ist die Zahl der Covid19-Patienten auf den Intensivstationen von 12 auf heute 348 angestiegen - das macht 2.900 % (www.intensivregister.de).

Anders als im Frühjahr können wir nicht darauf hoffen, dass die Neuinfektionen jahreszeitlich bedingt zurückgehen werden. Uns stehen vier herausfordernde Wintermonate bevor. Auch ein möglicherweise in Kürze zur Verfügung stehender Impfstoff wird nicht ausreichen, um kurzfristig eine wirksame Eindämmung der Pandemie und damit drohende Überlastung der Krankenhäuser zu verhindern.

Die große Mehrheit der Menschen im Freistaat hält die bisher ergriffenen Maßnahmen mit großer Disziplin ein, zeigt sich solidarisch und rücksichtsvoll.

Angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens ist es aber leider notwendig, weitere gemeinsame Anstrengungen zur Eindämmung der Pandemie auf den Weg zu bringen. Unser oberstes Ziel ist es, das gute, funktionierende Gesundheitssystem in Sachsen aufrecht zu halten und eine Versorgung für jede Patientin und jeden Patienten auch weiterhin sicherzustellen.

Die wichtigsten Regeln auf einen Blick

AB 1. DEZEMBER gilt:

  • Kontaktbeschränkungen werden verschärft (zwei Hausstände bis max. fünf Personen, Kinder bis 14 Jahren zählen nicht mit). ABER ab 23.12:. insgesamt zehn Personen aus Familien- und Freundeskreis
  • Erweiterung der Maskenpflicht (vor Geschäften und auf den dazu gehörigen Parkplätzen und Parkhäusern, vor Kirchen, Schulen und Kitas sowie in Arbeits- und Betriebsstätten)
  • Begrenzung Kundenzahl in Geschäften (weniger als 800qm Verkaufsfläche = 1 Kunde je 10 qm; mehr als 800 qm Verkaufsfläche = 1 Kunde je 20 qm)
  • Gottesdienste regeln Kirchen unter Beachtung des Mindestabstands selbst
  • Landkreise und Kreisfreie Städte erlassen ab einer Inzidenz von 50 eigene ergänzende Regeln! Die Regelungen für den Landkreis Görlitz finden Sie HIER.
  • Ab einer Inzidenz von 200 innerhalb von fünf Tagen erfolgen zeitlich befristete Ausgangsbeschränkungen (nur noch triftige Gründe! Sport & Bewegung im Umfeld von 15 km um die eigene Wohnung) und weitere Beschränkungen von Versammlungen auf 200 Teilnehmer.

Foto: pixabay