Virus

Weitere Lockerungen ab 15. Mai in Sachsen


Sachsens Landesregierung hat am 12. Mai weitere Lockerungen der erlassenen Corona-Beschränkungen ab 15. Mai beschlossen.
Die geplanten Regelungen zum Besuch von Kitas und Schulen laut der entsprechenden Allgemeinverfügung treten am 18. Mai 2020 in Kraft.

Jetzt liegt es an jeder und jedem Einzelnen von uns, die erweiterten Möglichkeiten im gesellschaftlichen Leben mit hoher Eigenverantwortung wieder zu nutzen!

  • Zusätzlich zu den bisherigen Kontaktmöglichkeiten ist künftig auch der Kontakt mit Angehörigen eines weiteren Hausstandes erlaubt. Neu sind auch Zusammenkünfte der eigenen Kinder im eigenen Wohnbereich mit bis zu drei weiteren Kindern aus der eigenen Klasse beziehungsweise der eigenen festen Kita-Gruppe zum Zweck gemeinsamen Lernens oder geteilter Betreuung.
  • Mit entsprechenden Hygienekonzepten können ab diesen Freitag u.a. wieder öffnen: Gastronomie, Hotels und Pensionen, Tanzschulen, Fitness- und Sportstudios, Sportstätten (innen & außen) ohne Publikum, Freibäder, Freizeit- und Vergnügungsparks, Fahr-, Flug- und Bootsschulen einschließlich der Durchführung von Übungsstunden und der praktischen Prüfung.
  • Der Besuch von nahen Angehörigen in Alten- und Pflegeheimen sowie in Krankenhäusern wird in Ausnahmefällen möglich sein.
  • Ab Juni soll das Messegeschäft in Sachsen (Fachkongresse und -messen, aber keine Publikumsmessen) wieder anlaufen.

Weiter Informationen dazu hier..

Die DEHOGA Sachsen gibt aktuelle Hilfestellung und Checklisten für Hygienekonzepte in Gastgewerbe und Tourismus zur Wiedereröffnung ab Freitag.

Und der Landessportbund Sachsen hat seine Hygiene-Empfehlungen für die Benutzung von Sportstätten im Innen- und Außenbereich ebenfalls aktualisiert.

Zentrale kostenfreie Telefon-Hotline zu allen Themen: 0800 – 1000 214

Die Hotline der Staatsregierung ist Mo.-Fr. von 7-18 Uhr und am Wochenende von 12-18 Uhr erreichbar. Alle Infos auch unter www.corona.sachsen.de.