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! UPDATE ! Anpassung der Coronaschutzverordnung vom 26. Januar 2021

Der Freistaat Sachsen hat nach dem gemeinsamen Beschluss der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin vom 19. Januar 2021 seine Corona-Schutz-Verordnung angepasst und damit die Beschlüsse auf Landesebene umgesetzt. Die neue Verordnung gilt vom 28. Januar bis einschließlich 14. Februar 2021.

Das ist neu:

  • Die bestehenden Maßnahmen werden bis zum 14. Februar verlängert. Das umfasst auch die Einschränkungen der Kindertagesstätten und des Schulbetriebs. Einzig die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen können die Schulen wieder besuchen.
  • Pflicht zum Tragen medizinischer Masken im öffentlichen Nahverkehr sowie in Geschäften, in Kirchen und in Gesundheitseinrichtungen; Zudem gilt eine FFP2-Maskenpflicht für ambulante Pflegedienste und in der Tagespflege, in Justizvollzugsanstalten sowie Flüchtlingsunterkünften.
  • Verpflichtung von Arbeitgebern, Homeoffice zu ermöglichen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. (VE)
  • Sie finden die aktualisierte Coronaschutzverordnung HIER.



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