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! UPDATE ! Anpassung der Coronaschutzverordnung vom 29./30. März 2021

Am 29. und 30. März hat das sächsische Kabinett eine neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen, die ab kommenden Donnerstag (01.04.) im Freistaat gelten wird. Die bisherigen Corona-Maßnahmen werden damit größtenteils fortgeführt oder ausgeweitet. Grundsätze wie die Kontaktreduzierung oder die Empfehlung zum Verzicht auf unnötige Reisen, Einkäufe oder Besuche haben weiterhin Bestand.

Mehr Infos dazu hier. Die Regelung für einen verschärften Infektionsschutz für den Schul- und Kita-Betrieb nach Ostern ab gibt es hier.

Sie finden die Details in der aktualisierten Coronaschutzverordnung HIER.



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