Virus

! UPDATE ! Anpassung der Corona-Schutzverordnung

Ein Paradigmenwechsel - weg von einem grundsätzlichen Verbot und hin zu generellen Öffnungen unter Einhaltung von Hygienekonzepten

!!! UPDATE !!! vom 25. August 2020

Sachsens Kabinett hatte am 25. August eine neue Corona-Schutzverordnung beschlossen, die ab Dienstag dem 1. September 2020 in Kraft treten wird.

Danach gelten bis zunächst zum 2. November u.a. folgende Regelungen:

  • Kontaktbeschränkungen, Abstandsgebot von 1,50 m zwischen Personen im öffentlichen Raum sowie die Maskenpflicht in ÖPNV und Einzelhandel - mit Ausnahme für Kinder unter 6 Jahre - gelten weiter. Ein Verstoß dagegen wird künftig mit 60 Euro Bußgeld geahndet.
  • Weihnachtsmärkte werden wie Jahrmärkte und Volksfeste mit einem genehmigten Hygienekonzept erlaubt.
  • Großveranstaltungen und Sportveranstaltungen mit mehr als 1000 Besuchern dürfen stattfinden, sofern eine datenschutzkonforme und datensparsame Kontaktverfolgung möglich ist und ein genehmigtes, auf die Veranstaltungsart bezogenes Hygienekonzept vorliegt. ABER: Ab 20 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen vor Beginn der Veranstaltung sind Groß- und Sportveranstaltungen ohne weitere behördliche Entscheidung untersagt.

Mehr Infos dazu hier.